Wissenswertes

Wahlärzte haben keinen Vertrag mit den Krankenkassen und darum ist eine Verrechnung per e-card nicht möglich.
Das Honorar wird persönlich mit der Patientin/dem Patienten mittels einer Honorarnote, die Sie bar oder mittels Bankomat oder Überweisung einzahlen können, verrechnet.
Zur Kostenrückerstattung schicken Sie die Originalhonorarnote plus Zahlungsbeleg an Ihre zuständige Krankenkasse.
Die Höhe des rückerstatteten Betrages ist von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden und hängt ebenso von der Art der Behandlung ab.
Die verordneten Medikamente erhalten Sie zum normalen Rezepttarif in der Apotheke.
Überweisungen zum Facharzt oder Einweisungen ins Krankenhaus sind natürlich möglich.
Krankenstandsmeldungen können – falls nötig – ebenfalls ausgestellt werden.

Detaillierte Informationen zur Erstattung von Wahlarztkosten entnehmen Sie bitte auch den Websites der Österreichischen Gesundheitskassen und der Österreichischen Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen.

 

Ihr Vorteile in einer Wahlarztordination: 

  • Frühzeitige Terminvereinbarung – kurze Wartezeiten
  • Zeit für Besprechung, klinische Untersuchung und Diagnosefindung
  • Ausreichend Zeit zur Aufklärung und Therapieplanung

 

Zusätzliche Informationsquellen zur Kostenrückerstattung:

Informationen rund um die Kostenrückerstattung bei Wahlärzten sind hier zu finden: Was zahlt die Krankenkasse – Arztbesuch | Gesundheitsportal

Online Einrechung Ihrer Wahlarzt-Rechung bei der Sozialversicherung: Wahlarzt/Wahltherapeut: Rechnung einreichen (sozialversicherung.at)

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Weihnachtsurlaub

Liebe PatientInnen! Bitte beachten Sie, dass wir vom 23.12. bis 6.1. im Urlaub sind und die Ordination daher geschlossen ist!
Liebe PatientInnen! Bitte beachten Sie, dass wir vom 23.12. bis 6.1. im Urlaub sind und die Ordination daher geschlossen ist!